Die an den Heizkörpern montierten HKVE messen mit ihren
Zähleinheiten den relativen Verbrauch.
Aus den Abrechnungen für Gas und Strom und Schornsteinfeger usw. ergibt sich der
absolute bzw. tatsächliche Verbrauch.
Der tatsächliche Verbrauch wird durch
die Summe aller Zähleinheiten geteilt. So ergibt sich ein rechnerischer
Verbrauch pro einzelner Zähleinheit. Nun werden die Zähleinheiten eines jeden
Heizkörpers mit diesem rechnerischen Verbrauch multipliziert, so dass sich die
Kosten pro Heizkörper ergeben.
Ich versuche es an einem Beispiel zu
verdeutlichen: wir haben zwei Wohnungen A und B. Wohnung A hat drei Heizkörper,
Wohnung B hat zwei Heizkörper. Die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sind
1000 €. Die Heizkörper weisen folgende Zähleinheiten auf:
A1: 30
A2: 70
A3: 200
B1: 10
B2: 90
Die Summe der Zähleinheiten aller Heizkörper
beträgt somit 400. Wird der Verbrauch von 1000 € durch 400 teilt, ergeben sich
pro Zähleinheit 2,50 €. Daraus ergibt sich die Berechnung pro Heizkörper:
A1: 75 €
A2: 175 €
A3: 500 €
B1: 25 €
B2: 225 €
Normalerweise
werden für die Zähleinheiten Jahresverbräuche zugrunde gelegt, mithin die
Differenz aus aktuellem Zählerwert abzüglich dem Zählerwert des Vorjahres.
Wurde, wie von Thermomess versehentlich in der ersten Berechnung gemacht, der
absolute Zählerstand verwendet, führt dies nur zu merklichen Abweichungen, wenn
ein Heizkörper sein Heizverhalten deutlich geändert hat. Wären alle Heizkörper
über zwei Jahre identisch betrieben worden, würden sich die Zähleinheiten
einfach verdoppeln. Damit wäre der Preis pro Zähleinheit die Hälfte. Die Summe
pro Heizkörper bleibt identisch.